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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Reisevermittlungen von Sport-Reisen DUO
Sehr geehrter Reisekunde, wir danken für das Vertrauen, welches Sie uns mit dem Auftrag zur Vermittlung Ihrer Reise erweisen. Wir setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Sie bestens zu beraten und Ihren Vermittlungsauftrag zu Ihrer vollen Zufriedenheit abzuwickeln. Hierzu helfen klare Vereinbarungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten. Diese Vereinbarung wird zwischen Sport-Reisen DUO, als Reisevermittler und Ihnen als dem Reisekunden in Form dieser Geschäftsbedingungen getroffen. Diese werden Inhalt des zwischen Ihnen und uns mit Ihrem Vermittlungsauftrag zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sport-Reisen DUO vermittelt für Reisekunden Reiseleistungen Dritter. Alle Reiseleistungen, insbesondere Reiseverträge mit Reiseveranstaltern, sowie Einzelleistungen von Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Schiffsreisen, Hotels und sonstigen Einzelleistungen werden durch die Leistungsanbieter in eigener Verantwortung gegenüber dem Reisekunden erbracht.

1.0 Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

1.1. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrages kommt zwischen Sport-Reisen DUO und dem Reisekunden der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

1.2. Die Rechte und Pflichten von Sport-Reisen DUO und dem Reisekunden ergeben sich aus dem vertraglich getroffenen Vereinbarungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675,631 ff. BGB.

1.3. Für die Rechte und Pflichten des Reisekunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschliesslich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise - oder Geschäftsbedingungen.

1.4. Der Reisekunde kann sein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über eine oder mehrere Reiseleistungen persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Email auf elektronischem Wege gegenüber Sport-Reisen DUO abgeben. Mit der Erteilung des Buchungsauftrages durch den Kunden kommt der Reisevermittlungsvertrag zustande.

1.5. Der Reisekunde ist an sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Reiseleistung 14 Tage gebunden.

1.6. Sport-Reisen DUO leitet die Buchungsaufträge unverzüglich an die Leistungserbringer weiter. Die Annahme des Buchungsangebotes des Reisekunden erfolgt durch den Leistungserbringer selbst über Sport-Reisen DUO. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form.

1.7. Der Reisekunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Leistungserbringer einen Vertrag über die jeweilige Reiseleistung ausschliesslich unter Einbeziehung ihrer jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschliessen. Dem Reisekunden werden auf Anfragen und soweit dies vor dem Buchungsauftrag erfolgt ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsanbieters übergeben.

2.0 Auskünfte, Hinweise

2.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Sport-Reisen DUO nur im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Reisekunden. Insbesondere Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschliesslich auf deren Angaben gegenüber Sport-Reisen DUO.

2.2. Ein besonderer Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haften wir daher gemäss § 676 BGB nicht.

2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der gewünschten touristischen Leistung zu ermittelten und anzubieten.

2.4. Der Reisekunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Reisekunden ausdrücklich empfohlen. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im jeweiligen Leistungspreis nicht enthalten.

3.0 Visa, Bescheinigungen

3.1. Sport-Reisen DUO informiert Sie beim Abschluss eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter über Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, einschliesslich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Reisekunde grundsätzlich allein verantwortlich.

3.2. Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses im Sinne von Ziffer 3.1. müssen oft besondere Pass-, Visa-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften beachten. Daher empfehlen wir diesem Kundenkreis, die besonderen Vorschriften bei den zuständigen Konsulaten zu erfragen. Es ist in jedem Fall ratsam, einschlägige Veröffentlichungen zu beachten, da diese Vorschriften insbesondere die Impfbestimmungen und- Empfehlungen laufenden Veränderungen unterliegen.

3.3. Sofern dem Reisekunden Nachteile daraus entstehen, dass er die vorstehend genannten Vorschriften nicht beachtet , oder Dokumente nicht selbst beschafft, haftet Sport-Reisen DUO nicht für Schäden, die daraus entstehen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle, in denen die Vorschriften aufgrund einer schuldhaften Falsch- oder Nichtberatung des Reisekunden durch Sport-Reisen DUO beruhen.

4.0 Buchungsabwicklung, Reiseunterlagen

4.1. Sport-Reisen DUO ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Reisekunden abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass der Reisekunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, den Reisekunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen.

4.2. Sport-Reisen DUO, wie auch der Reisekunde selbst, sind verpflichtet, die ihm von uns ausgehändigten Buchungsbestätigungen des/ der vermittelten Unternehmen(s), Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und mit unserem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Reisekunde ist verpflichtet, uns von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten.

4.3. Die Reiseunterlagen können bei rechtzeitiger Buchung regelmässig spätestens 4 Tage vor dem Reisebeginn in unserem Büro abgeholt werden. Auf Wunsch des Kunden kann in Ausnahmefällen, nach dem vollständigen Ausgleich der Rechnung, das Zusenden der Reiseunterlagen auf Kosten und Gefahr des Reisekunden erfolgen. In Einzelfällen und bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn, erhält der Reisekunde in aller Regel gegen Vorlage der Reiseanmeldung/ Rechnung am Leistungsort die dort hinterlegten Originalunterlagen

6.0 Haftung

6.1. Wir haften dafür, dass die Vermittlung, insbesondere die Beratung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung der Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.

6.4. Sport-Reisen DUO haftet als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemässe Leistungserbringung der vermittelten Leistung selbst. Insbesondere bei der Vermittlung einer Gesamtheit von Reiseleistungen ( Pauschalreise i. S.d. §§ 651 a ff. BGB) sind Vertragspartner ausschliesslich die jeweiligen Firmen, welche die touristische Leistung erbringen.

6.5. Kommt der Reisekunde seiner Verpflichtung, Sport-Reisen DUO bezüglich der Reiseunterlagen von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten ( vergl. Ziff. 4.2.) schuldhaft nicht nach, so ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB). War der Fehler für uns bei Anwendung pflichtgemässer Sorgfalt nicht erkennbar, entfällt eine Haftung unsererseits ganz.

6.6. Bei Reklamationen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Reisekunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen. Eine Verpflichtung unsererseits zur Weiterleitung von Reklamationen oder zur Führung weitergehender Korrespondenz besteht nicht.

6.7. Für Leistungsänderungen des Leistungserbringers nach Abschluss des Vertrages über die Reiseleistung übernimmt Sport-Reisen DUO keinerlei Haftung.

7.0 Inkasso, Zahlungen

7.1. Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen können wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB, erheben, wenn insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

7.2. Soweit sichergestellt ist, dass dies gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, bzw.- bei Pauschalreisen - unter Berücksichtigung von § 651 k BGB geschieht, sind wir berechtigt, den Preis der vermittelten Leistungen gegenüber den vermittelten Unternehmen zu verauslagen. Hierbei sind wir zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen über die Vorauszahlungspflicht des Reisekunden verpflichtet. Wir können vom Reisekunden den Ersatz dieser Auslagen nach Massgabe von Ziff. 5.4. verlangen.

7.3. Der Reisekunde kann gegen die Weiterleitung des Reisepreises an den Leistungserbringer gegenüber Sport-Reisen DUO keine Einwendungen, insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche, geltend machen.

7.4. Auf Preis- bzw. Tarifänderungen der Reiseleistung hat Sport-Reisen DUO keinen Einfluss. Soweit diese vertraglich mit dem Leistungserbringer wirksam vereinbart ist, kann Sport-Reisen DUO den Differenzbetrag gegenüber dem Reisekunden einfordern

8.0 Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtstand

8.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reisekunde gegenüber Sport-Reisen DUO innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich mit dem Leistungserbringer vereinbarten Reiseende gegenüber geltend zu machen. Ansprüche gegen Sport-Reisen DUO entfallen bei Versäumen der Frist nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.

8.3. Soweit der Reisekunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat, soll für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhälnis ausschliesslich Gerichtstand der Firmensitz von Sport-Reisen DUO in Aachen sein. Im übrigen ist Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Leistungen sowie für alle zwischen Sport-Reisen DUO und dem Reisekunden sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Reisbüros.

Stand : 02/2000

zusätzliche Informationen

Sport-Reisen DUO

Bungartsweg 7
52074 Aachen

Telefon: 0241- 39 00 5
Fax: 0241- 39 00 6

E-Mail: E-Mail-Adresse

Termine nach telefonischer Vereinbarung

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